Zollplomben
Zollplomben
Zugelassen für den Einsatz in der EU
Zollplomben als „Besonderer Verschluss“ – zugelassen für den Einsatz in der EU
Seit über 55 Jahren ist Bednorz zugelassener Lieferant von Zollplomben zur Nämlichkeitssicherung und zuverlässiger Partner von Unternehmen und Behörden. Unsere Erfahrung verbindet sich dabei mit einem breiten Sortiment an Sicherheitsplomben, die von den deutschen Zollbehörden als „Besonderer Verschluss“ zugelassen sind.
Damit bieten wir unseren Kunden praxiserprobte Lösungen für die amtliche Sicherung von Waren, Transportmitteln und Packstücken – zuverlässig, normgerecht und für unterschiedlichste Anforderungen.
Was hat sich seit 2019 geändert?
Seit dem 1. Mai 2019 gelten grundlegende Änderungen bei den Bestimmungen und Abläufen für zugelassene Versender. Ziel der Umstellung war eine einheitlichere Abwicklung innerhalb der Europäischen Union.
Für Unternehmen mit einer Bewilligung als zugelassener Versender bedeutet das unter anderem: Die Verwendung eines „Besonderen Verschlusses“ muss beim zuständigen Hauptzollamt beantragt und genehmigt werden.
Im Antrag werden die gewünschten zugelassenen Verschlüsse angegeben. Nach erfolgreicher Genehmigung erhält der zugelassene Versender eine individuelle Codiernummer.
Diese Codiernummer ist entscheidend: Jede verwendete Zollplombe muss mit der vom Zoll zugeteilten Codiernummer gekennzeichnet werden. Dadurch kann die Plombe eindeutig dem jeweiligen zugelassenen Versender zugeordnet werden.
Acht zugelassene Zollplomben aus unserem Sortiment
Heute steht eine Vielzahl unterschiedlicher Sicherheitsplomben zur Verfügung, die von den Zollbehörden als „Besonderer Verschluss“ anerkannt sind.
Allein bei Bednorz finden Sie acht zugelassene Zollplomben, mit denen sich unterschiedlichste Anforderungen an Transport-, Container- und Packstücksicherung abdecken lassen.
Dazu gehören unter anderem:
Je nach Ausführung erfüllen die Plomben Anforderungen wie ISO PAS 17712:2013 und C-TPAT und eignen sich damit auch für besonders sicherheitsrelevante Anwendungen.
Alle zugelassenen Zollplomben im Bednorz-Sortiment ansehen
Geprüfte Sicherheit statt Kompromisse
Eine Zulassung als „Besonderer Verschluss“ wird nicht ohne Weiteres erteilt. Die entsprechenden Plomben müssen die Anforderungen der Zollbehörden erfüllen und werden insbesondere hinsichtlich ihrer Manipulationssicherheit geprüft.
Für unsere Kunden bedeutet das: Sie erhalten nicht nur eine formal zugelassene Lösung, sondern ein hochwertiges Sicherheitsprodukt, das für den vorgesehenen Einsatzzweck geprüft wurde.
Die Zulassung gilt dabei im gesamten EU-Raum.
Zollausführung oder Standardplombe – wo liegt der Unterschied?
Viele unserer zugelassenen Zollplomben sind auch als Standardausführung erhältlich. Technisch sind die Varianten baugleich oder weitgehend identisch.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Kennzeichnung.
Die für Zollzwecke eingesetzte Variante muss zwingend mit der individuellen Codiernummer des zugelassenen Versenders versehen werden. Erst dadurch wird die eindeutige Zuordnung im Rahmen des Zollverfahrens gewährleistet.
Für uns als Lieferant ist die Abwicklung unkompliziert: Bei Ihrer Bestellung benötigen wir lediglich die entsprechenden Angaben zu Ihrer Bewilligung sowie die vom Zoll zugeteilte Codiernummer.
Welche Zollplombe ist die richtige?
Metallbandplombe, Drahtplombe, Bolzenplombe, Packstückverschluss oder Sicherheitsetikett – welcher „Besondere Verschluss“ geeignet ist, hängt vom jeweiligen Einsatzbereich ab.
Genau hier liegt die Stärke unseres Sortiments: Statt nur eine einzelne Lösung anzubieten, können wir unterschiedliche Anforderungen an Frachtgut, Transportmittel, Container und Packstücke abdecken.
Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit Zoll- und Sicherheitsplomben unterstützen wir Sie dabei, die passende Lösung für Ihren Anwendungsfall zu finden.
Weitere Informationen und das vollständige Verzeichnis der zugelassenen besonderen Verschlüsse finden Sie auf der Webseite des Deutschen Zolls.